Des einen Glück ist des anderen Leid? Bei Zwangsversteigerungen entspricht das, in Anbetracht der gänzlich unterschiedlichen Situationen zwischen Verkäufer/der Partei im Vollstreckungsverfahren und dem Käufer/Bieter, oft genug der Wahrheit. Während Kaufinteressenten mitunter eine Immobilie unter Wert erwerben können, verliert die andere Partei ihren Lebenstraum. Zu beachten gibt es für beide Seiten reichlich.
Die Zwangsversteigerung ist an ein Vollstreckungsverfahren gekoppelt, das vom Gläubiger (meistens einer Bank) initiiert wird. Ist der aktuelle Eigentümer nicht mehr in der Lage seine Kreditraten an die Bank zu leisten und auch ein etwaiger Aufschub verbesserte die Situation nicht, hat die Bank als Gläubiger das Recht die Immobilie in die Zwangsversteigerung zu schicken – wo sie sich dann erhofft, aus dem Erlös eine vollständige Kredittilgung zu erhalten. Der Verkäufer verliert damit zwar seine Immobilie, idealerweise reicht der Erlös aber zur Kredittilgung und macht so zumindest einen späteren, schuldenfreien Neuanfang möglich.
Grundlage und gesetzlichen Rahmen für Zwangsversteigerungen liefert das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Verantwortlich für die Umsetzung ist das zuständige Amtsgericht.
Die Zwangsversteigerung unterteilt sich in vier Phasen:
Zu beachten gibt es einiges: Zum Beispiel, dass keine vorherigen Besichtigungen der Immobilie möglich sind, außer der Noch-Eigentümer lässt das explizit zu. Als Interessent müssen Sie sich also auf das Verkehrswertgutachten verlassen und sollten entsprechend über das Datum prüfen, wie aktuell dieses ist. Eine Ausnahme bilden unbewohnte Immobilien, die normalerweise problemlos besichtigt werden können.
Kaufinteressenten sollten sich ihren Finanzierungsrahmen zudem gesichert haben, bevor sie das eigentliche Gebot abgeben. Nach dem Kauf ist ein Rücktritt davon nämlich nicht mehr möglich. Außerdem kann es empfehlenswert sein, schon einmal eine Zwangsversteigerung besucht zu haben, auch ohne Kaufinteresse, einfach nur um ein Gefühl dafür zu bekommen. Um überhaupt da teilnehmen zu können, ist übrigens eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes mitzubringen.
Unser Tipp für Käufer: Verlassen Sie sich nicht blind auf vermeintliche Schnäppchen. Immobilien in Zwangsversteigerungen haben häufig Stolpersteine.
Unser Tipp für Verkäufer: Lassen Sie sich am besten von unserem professionellen Team beraten, noch bevor es aufgrund einer privaten Notsituation zu einer Zwangsversteigerung kommt. Möglicherweise finden wir gemeinsam eine Lösung, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu einem marktgerechten Preis veräußern können.
Unser erfahrenes Team von AKURAT Immobilien hilft Ihnen gerne, diese zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung!
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