Das bringt das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 mit sich!

Zum 8. September 2023 hat die Bundesregierung das neue „Gebäudeenergiegesetz" (GEG) verabschiedet, zum 1. Januar 2024 tritt es in Kraft. Ziel des Gesetzes ist der stetige und noch stärkere Ausbau von erneuerbaren Energiequellen, die Regierung versteht das Gesetz daher als wichtigen Baustein für den Klimaschutz. Für Eigentümer hingegen ändert sich dadurch einiges – und damit im Gleichschritt auch für Kaufinteressenten, die erst noch Immobilieneigentümer werden möchten.

Wichtige Eckdaten zur Neuauflage vom Gebäudeenergiegesetz

  • anteilig durch das Gesetz soll Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein
  • Ziel ist zudem die Reduzierung der Öl- und Gasheizungen in Deutschland, die aktuell rund drei Viertel aller Heizsysteme ausmachen
  • spätestens ab Mitte des Jahres 2028 soll verbindlich sein, dass neue Heizungen zu wenigstens 65 % erneuerbare Energien nutzen
  • es gilt eine Unterscheidung zwischen Alt-/Bestandsbauten und Neubauten
  • es gibt verschiedene pragmatische Übergangsfristen, Härtefall-Lösungen und ein Anrecht auf Reparatur von bereits existenten Öl- und Gasheizungen

Was ändert sich durch das GEG 2024 für Eigentümer?

Sie sind bereits Eigentümer einer Immobilie? Für Bestandsimmobilien ist kein Austausch der Heizung vorgeschrieben, sofern das Heizsystem noch funktioniert oder sich wirtschaftlich sinnvoll reparieren lässt. Wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht wirtschaftlich ist, greifen verschiedene Übergangslösungen mit teils mehrjährigen Fristen. 

Obgleich verschiedene Medien und Boulevardblätter einen anderen Anschein erwecken ließen, muss kein Eigentümer „Hals über Kopf" sein Heizsystem austauschen lassen, denn Reparaturen und Weiterbetrieb sind zulässig. Auch darf beispielsweise noch eine mit Gas betriebene Heizung eingebaut werden. Sofern diese ab dem 1. Januar 2024 eingebaut wird, muss sie ab dem Jahr 2029 zu weiten Teilen mit klimaneutralem Gas betrieben werden. 

Heizsysteme, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen beruhen, müssen nach aktuellem Stand spätestens im Jahr 2045 abgeschaltet werden – also erst mehr als zwei Jahrzehnte in der Zukunft.

Was sollten Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, berücksichtigen?

Mieter sollen durch das GEG 2024 geschützt werden. Aus diesem Grund dürfen Vermieter maximal 10 % der Modernisierungskosten beim Heizungsaustausch auf Mieterparteien umlegen. Davon subtrahiert werden muss eine staatliche Förderung. Zudem gilt: Pro Quadratmeter und Monat darf die Modernisierungsumlage nicht die zulässige Höchstgrenze von 50 Cent überschreiten.

Achtung: Wer vermietet hat keinen Anspruch auf die 30 % einkommensabhängigen Bonus aus den Fördermitteln des GEG 2024. Diese greifen nur bei Eigennutzung der Immobilie.

Woran sollten Kauf- und Bauinteressenten denken?

Beachtenswert sind jedoch die Regelungen für Neubauten. Befindet sich der Neubau in einem Neubaugebiet, muss die Heizung zu wenigstens 65 % nicht-fossile Brennstoffe nutzen. Außerhalb eines Neubaugebiets ist das erst ab dem Jahr 2026 notwendig.

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 ist komplex und bestimmte Regelungen sind an vermeintlich leicht zu übersehende Details gekoppelt: Daher empfehlen wir eine Beratung mit unseren Experten von AKURAT Immobilien. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

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